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  • Schoch Werkhaus

Verhaltenskodex (Code of Conduct) für Lieferanten der Büro Schoch Werkhaus AG

1. Grundsatz
Der vorliegende Verhaltenskodex legt die Erwartungen der Büro Schoch Werkhaus AG («Büro Schoch») an ihre Lieferanten sowie deren Zulieferanten («Lieferanten») fest.
Büro Schoch erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich an alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene halten, wie insbesondere die geltenden Umwelt-, Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie Antikorruptionsgesetze und -vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, produzieren oder Geschäfte tätigen, und dass sie die Anforderungen gemäss diesem Verhaltenskodex erfüllen.

2. Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten, unabhängig vom Sitz, der Niederlassung oder dem Ort der Leistungserbringung. Er bezieht sich auf sämtliche von Büro Schoch bezogenen Güter und Dienstleistungen.

3. Menschenrechte
Unsere Lieferanten halten die regional, national sowie international verankerten Menschenrechtsstandards ein, insbesondere auch gegenüber ihren Mitarbeitenden. Die geltenden Kernabkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden eingehalten.
3.1 Frei gewählte Beschäftigung
Die Mitarbeitenden unserer Lieferanten gehen ihrer Beschäftigung gemäss ihrem freien Willen nach. Unsere Lieferpartner beschäftigen keine Zwangsarbeiter, Leibeigene, Arbeitsverpflichtete oder unfreiwillige Gefängnisarbeiter.
3.2 Keine Kinderarbeit
Unsere Lieferanten greifen nicht auf Kinderarbeit zurück. Sie beschäftigen keine Kinder unter dem in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und im anwendbaren nationalen Recht festgelegten Mindestalter.
3.3 Nichtdiskriminierung
Unsere Lieferanten unterlassen jegliche Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz und sie bieten ihren Mitarbeitenden Schutz vor Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, wie beispielsweise aufgrund des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der Religion, einer Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, des Familienstandes oder sonstiger persönlicher Merkmale.
3.4 Faire Behandlung
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden mit Respekt und Würde behandelt werden. Das heisst, dass sie beispielsweise keiner sexuellen Belästigung, keinem sexuellen Missbrauch, keiner körperlichen Bestrafung, keinem psychischen oder physischen Zwang oder Beschimpfungen ausgesetzt sind und ihnen dies auch nicht angedroht wird.
3.5 Vereinigungsfreiheit
Unsere Lieferanten anerkennen und respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen im Rahmen der geltenden Gesetze.
3.6 Arbeitszeiten
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass die geltenden gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.
3.7 Gehälter und Sozialleistungen
Unsere Lieferanten entlöhnen ihre Mitarbeitenden im Einklang den geltenden gesetzlichen Grundlagen und sie bieten ihnen die Sozialleistungen, welche die anwendbaren Rechtsgrundlagen vorsehen.

4. Gesundheit und Sicherheit
Unsere Lieferanten müssen die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Sie bieten ihren Mitarbeitenden einen den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften entsprechenden Schutz von Leben und Gesundheit und stellen ihnen ein sicheres Arbeitsumfeld zur Verfügung

5. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Unsere Lieferanten haben alle anwendbaren Umweltgesetze, Vorschriften und Branchenstandards einzuhalten.

6. Korruption und Bestechung
Unsere Lieferanten sind dazu verpflichtet, ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit hohen ethischen Standards auszuüben. Dazu sind alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften, wie insbesondere auch betreffend Korruption, Bestechung und sonstiger verbotener Geschäftspraktiken, einzuhalten.
Unsere Lieferanten dürfen weder direkt noch indirekt in irgendeiner Form in Korruption oder Bestechung von Amtsträgern oder privaten Personen engagiert oder verwickelt sein. Dies beinhaltet insbesondere das Versprechen, Anbieten, Annehmen oder Akzeptieren von missbräuchlichen monetären oder anderen Anreizen.

Winterthur, Februar 2025, Büro Schoch Werkhaus AG